Schon 75 Jahre zuvor legte der Deutsche Touring-Club München in den Isarauen einen Radfahrweg an. Dieser begann in Bogenhausen auf dem Gebiet des Edelsitz »Stepperg«, ungefähr beim heutigen Kufsteiner Platz, vorbei an der ehemaligen Gaststätte »Herzogpark« (heute Tennisplätze Flemingstraße 16) durch das gesamte zukünftige Baugelände der Terrainaktiengesellschaft Herzogpark bis nach Oberföhring zur noch heute bestehenden Gaststätte »St. Emmeramsmühle«.

 

Für diesen Radfahrweg erließ die Gemeinde Oberföhring am 2. Oktober 1904 eine erste ortspolizeiliche Vorschrift, um die Benutzung des Weges zu regeln. Nach Einsprüchen von Grundbesitzern und Pächtern wurde der erste Erlass und die zwei weiteren vom 18. Oktober und 4. November wieder außer Kraft gesetzt. Die endgültigen Vorschriften vom 7. Dezember 1904 lauteten wie folgt:

 

»Der im Gemeindebezirk Oberföhring gelegene Teil des Radfahrwegs Herzogpark - St. Emmeram darf nur von Radfahrern und Fußgängern benützt werden, letzte haben den Radfahrern stets rechtzeitig auszuweichen. Das Befahren des Weges mit sonstigen Fuhrwerken aller Art, mit Motorrädern, Karren und Kinderwagen, sowie das Reiten und Viehtreiben auf dem Weg ist verboten. Das Überqueren des Radfahrweges ist überall da gestattet, wo es zur Bestellung und Bewirtschaftung der anliegenden Felder geboten ist.«

 

Die Tafeln mit den Vorschriften wurden seinerzeit alsbald vom Deutschen Touring-Club aufgestellt.

 

 

 

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Abbildung:

erstes „Rover Safety Bicycle“ von John Kemp Starley, 1879