Kopfsteinpflaster Bichlhofweg; hpt © Verein für Stadtteilkultur im Münchner Nordosten e.V.
Kopfsteinpflaster Bichlhofweg; hpt © Verein für Stadtteilkultur im Münchner Nordosten e.V.
Die Städtische Kindertagesstätte am Bichlhofweg 8, 2009; hpt © Verein für Stadtteilkultur im Münchner Nordosten e.V.
Die Städtische Kindertagesstätte am Bichlhofweg 8, 2009; hpt © Verein für Stadtteilkultur im Münchner Nordosten e.V.

Bichlhofweg

Bichlhofweg

Johanneskirchen

Der heutige Bichlhofweg in Johanneskirchen (benannt seit 1982 nach dem Hof „beim Bichlbauer“ in Oberföhring) zeugt – als Teil der ehemaligen Johanneskirchner Straße – mit seinem Kopfsteinpflaster von der früheren Ortsverbindung zwischen Oberföhring und Johanneskirchen. Im Sommer 2004 wurde die Fahrbahn von der Freischützstraße bis zur neu errichteten Städtischen Kindertagesstätte am Bichlhofweg 8, auf dem Gebiet der ehemaligen Ziegelei Leibenger, neu hergestellt. Mit Unterstützung des Bezirksausschusses 13 konnte ein Teil des historischen Pflasterbelags erhalten bleiben. Eine weitere Ziegelei (1876 gekauft von Gottfried Graf, bis 1904 in Betrieb) befand sich am Bichlhofweg 3.

In den 1930er Jahren befand sich hier am Bichlhofweg ein Arbeitslager. Im „Reichsbahnlager Johanneskirchen“ waren 1939 etwa 80 Slowaken und 70 Jugoslawen untergebracht. Während des Zweiten Weltkriegs diente das Lager als Kriegsgefangenenlager mit einem Fassungsvermögen von 800 Personen. Nach dem Krieg wurden die Baracken sehr schnell abgebaut – die Einheimischen holten sich das Holz als Brennmaterial.

Mehr zum Bichlhofweg als Verkehrsweg

Im 19. Jahrhundert waren die meisten Verbindungswege innerhalb der Gemeinde Daglfing, zu der auch Johanneskirchen gehörte, mittels Kies befestigt. Diese Straßen hielten aber der zunehmenden Belastung durch die nach München rollenden Ziegelfuhrwerke nicht mehr stand. Als erste Straße pflasterte man die Ortsverbindung von Johanneskirchen nach Oberföhring auf einer Gesamtlänge von 1572 m mit Kopfsteinpflaster; 526 m befanden sich davon im Gemeindebezirk Daglfing. Die Wegstrecke auf Oberföhringer Grund war bis 1895 fertig gestellt, über die Kostenaufstellung der restlichen Strecke wurde bis 1897 verhandelt. Die Gesamtkosten von 29.000 Mark sollten durch Zuschüsse des Bezirkes, der Gemeinde Daglfing, der Ortsgemeinde Johanneskirchen und durch die Ziegeleibesitzer in Johanneskirchen getragen werden. Wichtig war, dass die Ziegeleibesitzer auch für den laufenden Unterhalt der Ortsverbindung aufkamen.

Nach 1906, mit der Inbetriebnahme der Bahnstrecke nach Ismaning, änderte sich die Situation auf dem Verbindungsweg. Nun nahm der Verkehr von Oberföhring nach Johanneskirchen zum Bahnhof zu und die Johanneskirchner Ortsbewohner bzw. Ziegeleibesitzer wollten für die Instandhaltung der inzwischen schadhaft gewordenen Straße nicht mehr aufkommen. Im Jahre 1911 bestimmte das Bezirksamt, dass je ein Siebtel der Wegeherstellungs- und Unterhaltungskosten von der Gemeinde Johanneskirchen, der Gemeinde Oberföhring und fünf Ziegeleibesitzern zu tragen seien. Bis zum Jahre 1919 war die Straße nach Oberföhring (seit 1913 eingemeindet) zum Bahnhof Johanneskirchen so reparaturbedürftig, dass eine Umpflasterung nötig wurde. Der Bahnhof diente nun den Unternehmen und Firmen im Stadtbezirk Oberföhring als Verlade- und Entladebahnhof, diese transportierten ihre Erzeugnisse mit den „schwersten“ Lasten teils mit Lastautomobilen. Laut Gesetz war die jeweilige politische Gemeinde für die Unterhaltung ihrer Wege zuständig. Die Übernahme der Straße als Bezirksstraße, so dass der Bezirk die Kosten für die Gemeinde Daglfing übernehmen muss, scheiterte, da sie statt der vorschriftsmäßigen Breite von 11 m nur 5,5 m breit war. Sowohl der Stadtrat von München als auch das Bezirksamt erklärten sich im Jahre 1921 aber bereit, einmalig 1000 Mark für die Umpflasterung sowie für den Unterhalt von 1920 bis 1924 jeweils 1000 Mark zu zahlen. Ab 1925 vergab der Stadtrat von München keinen Zuschuss mehr mit der Begründung:

„Bezüglich des derzeitigen Verkehrs wird bemerkt, dass die Johanneskirchner Straße ihre frühere Bedeutung verloren hat. … Wir sind bereit, Ihrer Gemeinde zur Abfindung aller etwaigen Ansprüche aus unserer früheren Zusage den Betrag von 75,- RM zu überweisen, wenn Sie erklären, dass danach alle weiteren Aufwendungen der Stadt in diesem Zusammenhang in Wegfall kommen.“

Literatur:

  • Andreas Heusler, „Ausländereinsatz. Zwangsarbeit für die Münchner Kriegswirtschaft 1939-1945“, München 1996.
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